Ausgabe 11

Hier direkt online die Ausgabe 11 von September 2025 von Miteinander lesen!

Miteinander No. 11 · September 2025

Editorial

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

haben Sie auch den Eindruck, dass unsere Welt sich immer schneller bewegt?
In den Medien jagt ein Thema das nächste, und bevor eines abgearbeitet ist, beschäftigt man sich schon mit dem nächsten. So bleiben die Altlasten liegen.

Endlich scheint, zumindest in der Ukraine, Frieden in Sicht …

Wie steht es um den Frieden in unserem Land? Durch Corona kam es zu einer Spaltung, die bis heute nicht überwunden ist. In dieser Ausgabe erfahren Sie die bewegenden Schicksale zweier Menschen, die wir im Interview getroffen haben.

Wenn wir unsere Gesellschaft befrieden wollen, müssen wir einen Blick zurückwerfen. Nur so können wir die Wunden heilen, die uns den Weg in eine gute Zukunft jetzt noch verstellen.

Soeben hat eine Enquete Kommission des Bundestages zur Aufarbeitung der Corona Zeit ihre Arbeit begonnen. Die Ergebnisse bleiben zunächst geheim. Die Besetzung mit hochkarätigen Wissenschaftlern wie Professor Homburg und Tom Lausen gibt Hoffnung.
Wir sind gespannt!

Herzlichst Ihre
Eleonore Büschges

 

Unser Anliegen ist es, mit Ihnen, geschätzte Leserin und geschätzter Leser, in Kontakt zu kommen mit dem Ziel, eine breite Diskussion anzuregen. Über unsere E-Mail: reden@miteinander-duew.de können Sie uns erreichen. Wir freuen uns über Anregungen, Angebote zur Mitarbeit, Kritik und Unterstützung.

Die Zeitung ist privat finanziert.

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, und es liegt in der Natur der Sache, dass nicht jeder die gleiche Meinung hat – das ist das Schöne an der Demokratie, dass man das auch sorglos sagen darf. Wir, das Team hinter Miteinander, schätzen Sie, unsere Leser, als erwachsene Menschen und wollen Ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit Sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Es ist nicht vorbei

31.10.2021: Herbstmarkt in Bad Dürkheim: Im Freien gilt die sogenannte 2G Regel, die Bereiche sind abgesperrt, ein Sicherheitsdienst kontrolliert den Zugang. In den Geschäften gilt diese Regelung nicht. Meine Frage an einen Lokalpolitiker, welche wissenschaftliche Erkenntnis dem zugrunde liegt, wird nur vage mit „alles richtig“ beantwortet.

Schwamm drüber? Vielerorts wird nun über Aufklärung geredet, in Thüringen und Sachsen wurden Untersuchungsausschüsse eingesetzt, von deren Verlauf und Ergebnisse jedoch spärlich berichtet wird. Außer, wenn Dr. Drosten spricht, er darf seine immer noch nicht wissenschaftlich belegten Thesen vortragen und Andersdenkende verunglimpfen.

Wenn alles richtig war, bräuchten Verantwortliche eine Untersuchung und Offenlegung nicht zu fürchten. Könnten sie doch zeigen, dass alles richtig war! Den Kritikern wäre endlich das Maul gestopft. Doch was wird befürchtet?

Könnte vielleicht ans Licht kommen, dass eben nicht wissenschaftlich fundiert gehandelt wurde, sondern aus anderen Gründen? Vielleicht, weil Angst und Schrecken in den Menschen die Akzeptanz kommerzieller Angebote geschäftstüchtiger Firmen fördern, die ‚Rettung‘ versprechen?

Schwamm drüber? Nein! Nur durch das ergebnisoffene Betrachten der Geschehnisse können wir lernen. Nicht für die nächste Pandemie, die ja geradezu heraufbeschworen wird, sondern um zu lernen, wie wir respektvoll miteinander umgehen wollen. Und dazu gehört auch eine umfassende Offenlegung der Daten.

Noch heute werden Ärzte verurteilt und sitzen in Haft, weil sie ihren Patienten geholfen haben. Sie vor einer Impfung geschützt haben, die so viele Opfer gefordert hat (siehe Seite 10) Eben erst musste Dr. Habig zur Haft antreten, nachdem er bereits 16 Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte. Er war wegen des Ausstellens von Impfunfähigkeitsbescheinigungen und Maskenattesten zu 3 Jahren verurteilt worden: keine Milde, wie wir sie bei Vergewaltigern leider zu oft beobachten müssen. Kein Mensch ist zu Schaden gekommen, es wird nur der Ungehorsam bestraft: kein gutes Zeichen in einem Rechtsstaat.

Die Gräben, die die Coronazeit in der Gesellschaft gegraben hat, sind tief und bislang nicht überwunden. Plötzlich gab es zwei Seiten: die „Guten“ – die  itgemacht haben, die wechselnde Regeln der Regierung gut fanden, sich bedenkenlos impfen ließen. Und die „Bösen“, die es wagten, zu hinterfragen und Kritik zu üben.

Kritik daran, dass die Grundrechte in einem bislang nicht dagewesenen Maße eingeschränkt wurden. Ohne wissenschaftliche Evidenz – das sagten die „Querdenker“ damals. Dafür wurden sie verfolgt (bis heute, siehe Ballweg-Prozess). Bestätigung bekamen diese durch die Veröffentlichung der RKI-Files. Denn alle Maßnahmen von Maskenzwang über Schulschließungen bis hin zur Verweigerung, geliebte Menschen beim Sterben zu begleiten, waren politisch entschieden und basierten nicht auf „der Wissenschaft“.

Die Verantwortlichen sind weiterhin an der Macht. Keiner hat bislang Stellung beziehen müssen.

Wir werden einander viel verzeihen müssen – titelt der verantwortliche Gesundheitsminister Spahn. Lieber Herr Spahn, was habe ich Ihnen getan, was Sie mir verzeihen müssten? 

Eleonore Büschges

Alle Länder, die den UN-Sozialpakt (ICESCR) unterschrieben haben, müssen regelmäßig in einem Staatenbericht erklären wie sie die darin garantierten Menschenrechte umsetzen. Im 7. Staatenbericht blendet die Bundesregierung die Corona-Maßnahmen und deren Folgen aus – genau die Punkte, die geprüft werden müssten.

Das „Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit“ (ZAAVV) hat einen Parallelbericht eingereicht: zaavv.com/de-de/uno 

Redaktion

Haushaltsloch

Was tun, wenn das Geld nicht reicht? Mein Vorschlag: zum Chef gehen und eine Gehaltserhöhung fordern! So jedenfalls verhalten sich unsere Politiker.

Da die Einnahmen nicht reichen, wird über Steuererhöhungen diskutiert. Wenn‘s Geld nicht reicht, bleibt dem Bürger nur ein Weg: Ausgaben streichen. Zum Beispiel aufhören, deutsches Steuergeld in alle Welt zu verteilen, Waffen kaufen, Stylisten für Politiker bezahlen …
An Einsparideen mangelt es dem Bürger nicht. 

Redaktion

Die Stasi und die Omas gegen Rechts

Es ist ja bekannt, dass ehemalige inoffizielle Mitarbeiter (sog. „IMs) der früheren Staatssicherheit der DDR nach der Wende weiterhin ihr Unwesen getrieben haben und leider noch treiben. Prominentes Beispiel ist die Gründerin und langjährige Vorsitzende der am äußersten linken Rand agierenden Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, die gegen alles agitiert, was nicht links ist. Oder anders ausgedrückt, ins Zielwasser dieser Stiftung kommt jede Partei und jeder Bürger, der politische Meinungen rechts von der SPD hat.

Nun wurde publik, dass die Vorsitzende der „Omas gegen Rechts Berlin/Deutschland Bündnis“, Maja Wiens, ebenfalls inoffizielle Mitarbeiterin der ehemaligen Staatssicherheit der DDR war. Nachdem sie jahrelang Menschen in der DDR denunziert hat, diffamiert sie nun mit Ihrer Organisation Omas gegen Rechts Andersdenkende, die nicht ihrer politischen Vorstellung entsprechen.

Es ist sehr bedauerlich, dass die Medien keinerlei kritische Begleitung dieser undemokratischen Gruppe vornehmen, ist das Hinterfragen der Mächtigen dieser Republik nicht Aufgabe unserer Medien? Und nicht zu vergessen: diese Organisation wird von Steuergeldern unterstützt! 

Redaktion

Wann ist der Mensch ein Mensch?

Wussten Sie, dass:

  • sich bereits im Mutterleib der Geschmackssinn
    entwickelt?
  • ein Fötus ab dem 3. Trimester träumt und deutlich auf Geräusche und Musik reagiert?
  • Babys im Mutterleib weinen können?

Diese wissenschaftlich belegten Fakten zeigen die unglaubliche Komplexität und Tiefe des Lebens vor der Geburt und widerlegen das Bild vom „unempfindlichen Zellhaufen“ endgültig.

In der 17. Plenarsitzung des Bundestags am 09.07.25 wurde Bundeskanzler Friedrich Merz von Frau Beatrix von Storch bezüglich der Wahl von drei neuen Verfassungsrichtern gefragt, warum die CDU darauf verzichtet hat, diese fragwürdigen Kandidaten als inakzeptabel zu beurteilen (hier insbesondere die Kandidatin für das höchste Richteramt in Deutschland, Frauke Brosius-Gersdorf).

Hintergrund ist diese Aussage von Frau Brosius-Gersdorf: „Die Annahme, dass Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologisch-naturalistischer Fehlschluss. Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“
(Quelle: Sammelband Rechtskonflikte 2024: Menschenwürdegarantie und Lebensrecht für das Ungeborene. Reformbedarf beim Schwangerschaftsabbruch)

Dieses bedeutet faktisch, dass ein Embryo bis kurz vor der Geburt keine Würde und damit auch kein Lebensrecht hat. Bis kurz vor der Geburt bedeutet hier nicht mehr ein Zellhaufen oder ein Embryo im Frühstadium – wir sprechen hier von einem voll entwickelten,
lebensfähigen Kind. Es kann hören, reagieren, Schmerz empfinden, und vor allen Dingen hat es ein Herz, das schlägt.

Frau von Storch fragte Herrn Merz, ob er also Frau Brosius-Gersdorf in ihrer Aussage wirklich in diesem Zusammenhang unterstützen würde und er das tatsächlich mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Und seine Antwort war: Zitat: „um eine Antwort zu geben: ja“.
(Quelle: Bundestag.de 09.07.25 Top 4 Befragung des Bundeskanzlers durch Beatrix von Storch 13.51 h bis 13.56 h).

Damit hat Herr Merz die letzte konservative Grenze in Sachen Abtreibung gekippt. Die straffreie Abtreibung bis zum 9. Monat, eine historische Zäsur und ein absoluter Bruch mit unseren christlichen Werten. Herr Merz setzt mit diesem „ja“ ein Signal, das konservative Überzeugungen endgültig infrage stellt.

Der Schutz allen ungeborenen Lebens ist ab jetzt vorbei.
Einen Kindermord zu bejahen, ist erschreckend und erschütternd.

Welche Bedeutung hat das C noch in CDU?

  • Wie kann so ein Mensch Deutschland führen?
  • Wo bleibt der Aufschrei der Menschen?
  • 2 Minuten vor der Geburt ist es Abtreibung
  • 2 Minuten nach der Geburt ist es Mord.

Frau Brosius-Gersdorf hat am 07.08.2025 ihre Kandidatur zurückgezogen.

Gründe sind unter anderem ihre fragwürdigen Positionen zur Abtreibung, Polygamie, Kinderehen, Impfpflicht und der bis heute nicht ausgeräumte Verdacht, dass sie  ihre Doktorarbeit nicht selbstständig verfasst haben könnte. 

Patricia Fabrice

Der Fall Magdalena Zielinski

Im März 2023 wurde vor dem Amtsgericht Bad Cannstatt ein Prozess gegen die Diplom-Psychologin und Traumatherapeutin Magdalena Zielinski geführt. Sie wurde 2021 wegen des Verdachts der Ausstellung falscher Maskenatteste angezeigt, woraufhin es zu drei Hausdurchsuchungen kam.

Trotz der besonderen Umstände beharrten Staatsanwalt und Richter auf einem Formalienverstoß und verurteilten Frau Zielinski zu 240 Tagessätzen à 120 Euro.
Im Anschluss an dieses Verfahren wurde Niklas Eisele, der in diesem Fall als Richter tätig war, von der baden-württembergischen Justizministerin Marion Gentges zur Staatsanwaltschaft Stuttgart berufen. Er übernahm die Position des Staatsanwalts Dr. Christian Schnabel, der zuvor eine zentrale Rolle im Verfahren gegen den Querdenken-Gründer Michael Ballweg gespielt hatte. Dr. Schnabel wiederum wurde nach der Veröffentlichung seines politischen Engagements bei den Grünen aus dem Prozess Ballweg abgezogen und eben durch den jungen Niklas Eisele ersetzt.

Für Frau Zielinski, die im Verfahren gegen Herrn Ballweg als Prozessbeobachterin auftrat, kam es deshalb zu einer Wiederbegegnung mit ihrem ehemaligen „Maskenrichter” Eisele, der nun als Staatsanwalt gegen Ballweg fungierte. Vor diesem Hintergrund haben wir Frau Zielinski nach ihrem speziellen Fall befragt.

Redaktion: Frau Zielinski, könnten Sie uns kurz etwas über sich und Ihre Verurteilung erzählen?
Magdalena Zielinski: Ich bin seit über 47 Jahren Diplompsychologin, Traumatologin und Psychoonkologin. 2021 wollte ich eigentlich in Rente gehen. Aber wegen der Pandemie war so viel los in meiner Praxis, und viele Patienten haben mich gebeten weiterzumachen. Nach 43 Jahre in eigener Praxis lässt man seine Patienten nicht einfach so im Stich. Zumal ja in dieser Zeit auch viele Krebskranke wegen der ausgerufenen Pandemie nicht mehr operiert oder behandelt wurden. Ich sah es als meine Pflicht, zu helfen und weiter zu machen.

Aber wie konnte es dann zu einem Strafverfahren kommen? Wer war unzufrieden mit Ihnen?
Meine Psychotherapeutenkammer. Die ärztlichen Berufskammern waren allgemein während der Pandemie mit der Ausstellung von Maskenattesten nicht einverstanden. Weil man mir die Ausübung meines Berufs aber nicht einfach so verbieten konnte, hat meine eigene Psychotherapeutenkammer Anzeige wegen der Ausstellung unrichtiger Maskenatteste gegen mich gestellt. Aber wie sonst hätte ich meine Patienten vor weiteren gesundheitlichen Schäden schützen sollen? Viele meiner ärztlichen Kollegen werden deshalb heute immer noch verfolgt oder bestraft. Manche Kollegen haben deshalb aufgehört zu praktizieren, andere sind sogar ins Ausland gegangen.

Es ging nur um die ausgestellten Maskenatteste?
Ja, das muss man sich mal vorstellen. Meine eigene Berufskammer hat, ohne vorher mit mir darüber zu reden und mich fachlich einmal anzuhören, Strafanzeige gegen mich gestellt. Man hat mir vorher auch keine Abmahnung ausgesprochen, was ja der korrekte Weg und das direkte Mittel gewesen wäre. Ich wurde auch nicht vor ein Berufsgericht gestellt. Die Kammer hat mich angezeigt, dann kamen die Hausdurchsuchungen, und das Amtsgericht hat mir dann den Prozess gemacht. Und weil der Richter mir im Urteil aber kein Berufsverbot erteilte, man mich für die gleiche Sache auch nicht zweimal bestrafen darf, versuchte die Psychotherapeutenkammer anschießend, mir wegen dieser gleichen Maskenatteste, über die Kassenärztliche Vereinigung, meine Approbation zu entziehen.

Was war denn der genaue Vorwurf bezüglich der Atteste?
Verurteilt wurde ich nach § 278 Strafgesetzbuch, unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen. Ich kann das immer noch nicht glauben. Denn ich schrieb jahrzehntelang Berichte und Gutachten für Landratsämter, Sozialgerichte und andere Behörden. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich auch einige solcher Anfragen für Gutachten auf meinem Schreibtisch. Ich habe das leider erst nach meiner Verurteilung alles realisiert und damit angefangen, Fragen zu stellen. Daraufhin hat mir das Gericht mitgeteilt, dass meine Akte verschwunden sei. Nach vielen Monaten ist sie wieder aufgetaucht, aber Antworten auf meine Fragen habe ich bis heute noch keine bekommen.

Und wie ist Ihr Verfahrensstand aktuell? Haben Sie die Strafe bezahlt? Sind Sie nun vorbestraft?
Nein, ich habe die Strafe bisher nicht bezahlt, denn ich bin unschuldig. Zudem gibt es keinen einzigen Geschädigten. Im Gegenteil, mit diesem Attest habe ich sie vor gesundheitlichen Schäden bewahrt. Es war meine Pflicht den Menschen zu helfen. Hinzu kommt, dass ich diese Strafe gar nicht bezahlen kann! Denn ich habe meine vier Kinder alleine großgezogen. Die haben mich bis letztes Jahr finanziell noch gebraucht. Und seit dem 1. Januar 2025 lebe ich nun von meiner Rente in Höhe von 676 Euro.
Durch dieses Urteil bin ich tatsächlich vorbestraft. Deshalb werde ich nicht lockerlassen und alles tun, um meine Unschuld zu beweisen. Selbst wenn ich könnte, würde ich lieber ins Gefängnis gehen, als diese Strafe zu bezahlen.

Und wie geht es nun weiter?
Aktuell tragen meine Anwälte die Tatsachen für die Wiederaufnahme meines Verfahrens zusammen. Die Pandemiejahre haben deutlich gemacht, dass es in dem derzeitigen politischen System nicht immer möglich ist, unseren hippokratischen Eid zu erfüllen. Dass Gewissen, Moral und Empathie gegenüber unseren Patienten nicht an erste Stelle gesetzt werden dürfen, ist offensichtlich. Das haben uns spätestens die zu den Corona-Impfstoffen todgeschwiegenen Rote-Hand-Briefe und die zahlreichen Strafverfolgungsprozesse um die Masken gezeigt. Was genau war denn mein Verbrechen? Selbst Christian Drosten sagte in dem Interview vom 30.01.2020, dass man mit dem Tragen einer Maske das Virus nicht aufhält. Und in den RKI-Protokollen vom 12.10.2020 heißt es: „Masken filtern Tröpfchen, aber nicht Aerosole, die für die Übertragung eine wichtige Rolle spielen.” Warum wurde ich dafür bestraft, dass ich kranken Menschen ein Maskenbefreiungsattest ausgestellt habe? Unser Berufseid verpflichtet uns dazu, den Menschen zu helfen.

Frau Zielinski, noch eine letzte Frage: Sie waren ebenfalls Prozessbeobachterin im Ballweg-Prozess, wo wir uns auch kennenlernten. Nach den Kommunalwahlen wurde bekannt, dass der Staatsanwalt Dr. Schnabel, der Michael Ballweg anklagte und für seine Inhaftierung mitverantwortlich war, ein aktives politisches Mitglied der Grünen ist. Kurz nachdem die Medien darüber berichteten, wurde Dr. Schnabel mitten im laufenden Prozess ausgetauscht. An seine Stelle hat die Justizministerin einen neuen, sehr jungen Staatsanwalt berufen. Dabei handelt es sich um den vorher als Richter tätigen Niklas Eisele.
Genau der Richter, der 2023 mit gerade einmal 26 Jahren und als Berufseinsteiger, Sie verurteilt hat. Wie war das für Sie, als im Verfahren Ballweg Ihr Richter plötzlich als Staatsanwalt auftauchte? Was ist Ihnen da als erstes durch den Kopf gegangen?
Mein erster Gedanke war: Donnerwetter, der hat aber schnell Karriere gemacht. Als er sein Plädoyer gegen Michael vorlas und für ihn drei Jahre Haft ohne Bewährung forderte, hätte ich den jungen Mann gerne gefragt, ob er denn weiß, was er damit anrichten würde? Ob er bewusst ignoriert, dass das Gericht in 42 Verhandlungstage keine Beweise für eine Schuld von Michael finden konnte und das Verfahren schon mehrfach einstellen wollte?
Für mich war es offensichtlich, dass auch hier ausschließlich politisch agiert wurde und die Staatsanwaltschaft mit unwahren Anschuldigungen versuchte, den Gründer der größten außerparlamentarischen Opposition noch einmal unschuldig ins Gefängnis zu bringen. Gerne hätte ich Herrn Eisele und seine Kollegin gefragt, ob sie ihren geleisteten Schwur zur treuen und gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten vergessen haben. Ich bin für Michael sehr froh, dass die fünf Richter da nicht mitgespielt und Michael von den Vorwürfen
freigesprochen haben.

Vielen Dank, Frau Zielinski, für dieses Interview und Ihren Mut, Dinge beim Namen zu nennen!
Auch wir werden dranbleiben und bei der Aufarbeitung der Coronazeit weiter mitwirken. Deshalb werden wir auch Ihren Fall weiter-
beobachten. 

Das Interview wurde geführt von Irma Baermann

Ich kann meine Kinder nicht mehr beschützen!

Interview mit Sabine F. (58 Jahre) aus Neustadt / Mußbach, geführt im August 2025.

Redaktion.: Sabine, Dein Leben hat in der sogenannten ‚Corona-Zeit‘ eine schreckliche Wendung erfahren. Danke, dass wir darüber sprechen dürfen.

Als am 22. März 2020 der erste Corona-Lockdown in Kraft trat, bestimmten massive, immer neue Einschränkungen unser Leben. Kontaktverbote, Schließungen, ab Ende April 2020 Maskenpflicht. Konntest Du diese Entscheidungen der Bundesregierung nachvollziehen?
Sabine F.: Nein, diese Entscheidungen konnte ich in keiner Weise nachvollziehen.

Welche Zweifel hattest Du?
Insbesondere der harte Lockdown, der die Schließung aller, insbesondere für eine funktionierende Wirtschaft zwingend erforderlichen Bereiche, war mir unverständlich.
In einer angeblich weltweit umfassenden Pandemie ist ein funktionsfähiges Gesundheitssystem unabdingbar. Ohne ein funktionierendes Wirtschaftssystem kann aus meiner Sicht auch das Gesundheitssystem nicht lange im erforderlichen Maß aufrechterhalten werden.

Warum hat Dich speziell die Masken- und Testpflicht belastet oder provoziert?
Für mich ist es seit ich denken kann absolut unmöglich, meinen Mund und meine Nase gleichzeitig zu bedecken, sei es bspw. im Winter bei Schneestürmen durch einen Schal oder im Sommer beim Tauchen durch Schnorchel und Taucherbrille. Ich bekomme sofort panische Atemnot und Platzangst. Insofern hat mich die Maskenpflicht sehr belastet.
Da es mehrfache Studien gab, die darlegten, dass die Masken nicht gegen Viren schützen und die Tests allein ohne klinische Befunde wenig aussagekräftig bzw. ggfs. auch falsch waren, fand ich die auf der Masken- und Testpflicht beruhende Ausgrenzung ebenfalls sehr belastend.
Neben der gesundheitlichen und psychischen Belastung empfand ich das Bedecken, insbesondere des Mundes, als symbolisches „Sprech- bzw. Meinungsäußerungsverbot“ als sehr provokant.

Hattest Du keine Angst vor dem Virus oder symptomfrei andere anzustecken?
Vor dem Virus hatte ich keine Angst, da dieser m.E. nicht so schlimm sein konnte, wie propagiert. Dies schloss ich von Anbeginn aus folgendem Erlebnis. Ich war vom 06. – 08. März 2020 in Sölden Skifahren. An diesem Wochenende wurde bereits darüber informiert, dass der Ski- und Urlaubsbetrieb in Sölden bzw. in Tirol nur noch in der kommenden Woche laufen und dann ab dem 14. März 2020 eingestellt werden wird.
Dies erschien mir damals sehr unlogisch. Sollte der Virus so ansteckend, schlimm und ggfs. sogar tödlich sein, so wäre der Ski- und Urlaubsbetrieb doch sofort einzustellen gewesen und nicht erst eine Woche später. Diese Vorgehensweise fand ich sehr suspekt. Noch merkwürdiger fand ich dann die Reaktion zuhause. Ich war nach dem Skiwochenende eine Woche (09. – 13.03.2020) arbeiten. Da, wie bereits erwähnt, am 14.03.2020 Tirol zum Risikogebiet erklärt wurde, musste ich mich die Woche darauf (16. – 20.03.2020) in Quarantäne begeben. Wenn das Virus so hochansteckend gewesen wäre, hätte ich ja in meiner ersten Arbeitswoche schon alle anstecken können. Die „Quarantäne-Woche“ konnte ich aber sehr gut nutzen, um mich ausführlich zu informieren.

Welche besonderen Begegnungen / Erlebnisse aus dieser Zeit sind Dir als belastend und prägend in Erinnerung?
Ausgrenzungen – Diskriminierungen – Beschimpfungen

Wann begann Dein Protest auf der Straße gegen die Maßnahmen?
Im Mai 2020 war ich das erste Mal bei einer Mahnwache in Mannheim auf dem Marktplatz. Das war seinerzeit sehr befremdlich für mich, und ich hatte den ersten „Kontakt“ mit der sog. Antifa, von deren Existenz ich bis dahin nichts wusste. Ebenso war mir der Begriff „Aluhutträger“ bis zu diesem Tag völlig unbekannt.

Hat Dein Bruder – über den wir gleich sprechen werden – Dich dabei begleitet?
Durch meinen Bruder bin ich zu dieser ersten Demonstration gekommen.

Dein Bruder hatte bereits vor 2020 eine gesellschaftskritische Haltung. Seit wann und warum?
Mein Bruder war seit der Flüchtlingskrise 2015 sehr kritisch. Seine Recherchen zeigten Unwahrheiten und Desinformationen der Öffentlich-Rechtlichen Medien auf. In unserer Familie kam es zum Zwist, er wurde als ‚Nazi‘ abgestempelt. Obwohl in seinem Wohnhaus die Schulfreunde der Söhne herzlich willkommen geheißen wurden – Kinder aus aller Welt!

Dein Bruder hat sich im April 2021 das Leben genommen. Er war 49 Jahre alt und hinterließ seine Frau mit den beiden Söhnen im Alter von 12 und 15 Jahren. Inwieweit muss von einem Zusammenhang zwischen den Coronamaßnahmen und seiner Entscheidung ausgegangen werden?
Die Coronamaßnahmen, insbesondere die Isolation, die Ausgrenzung, die Diskriminierung, die Bestrafung und die Beschimpfungen, die ich in weiten Teilen als „Verbrechen an der Menschlichkeit“ bezeichnen würde, spielten eine entscheidende Rolle beim Suizid meines Bruders. Er hatte das Leben NICHT über, sein Suizid war eine VERZWEIFLUNGSTAT.

Welche Rolle spielte dabei die schreckliche Situation der Kinder und Jugendlichen während der sogenannten ‚Pandemie‘?
Die Situation der Kinder war für meinen Bruder unerträglich. Hier verzweifelte er oft. Insofern spielte diese ebenfalls eine entscheidende Rolle.
Mein älterer Neffe hatte ebenfalls erhebliche Probleme beim Tragen der Maske, nämlich das Gefühl der Atemnot und der Platzangst. Er versuchte, dieses Problem für sich zu lösen, indem er die Maske oft unter die Nase schob und nur den Mund bedeckte. Dies führte zu zahlreichen Klassenbucheinträgen, Abmahnungen und schriftlichen Verweisen, worauf hin sich mein Bruder um ein Maskenattest für meinen Neffen kümmerte. Dieses Attest machte die Situation allerdings nicht besser, sondern führte zu weiteren Eskalationen. Mein Neffe wurde ab sofort von den Lehrern aus dem Klassenverbund ausgegrenzt, gegängelt und gemobbt. Er musste im Klassenzimmer ganz hinten in der Ecke sitzen, immer mindestens 2 Meter Abstand von seinen Mitschülern halten, durfte zu Beginn nicht in die Pause gehen und wurde bei jedem kleinen Verstoß wiederum bestraft, bspw. wenn er während des Unterrichts auf die Toilette musste und beim Verlassen des Klassenzimmers den erforderlichen Abstand nicht einhalten konnte, weil der Platz schlicht nicht ausreichend war.
Der Höhepunkt war schließlich ein Schulverweis, den zwei Polizisten bzw. Ordnungs-Beamte vollzogen. Grund war die fehlende Diagnose auf dem Maskenbefreiungsattest. Der Arzt meines Neffen vertrat die damals noch gängige Auffassung, dass er aufgrund des Arztgeheimnisses keine Diagnosen Dritten gegenüber preisgeben kann und insofern keine Diagnose auf das Attest schreiben wird.
Der Schulleiter akzeptierte das Attest nicht. Er ließ meinen Neffen per Ausruf durch das ganze Schulgebäude zu sich rufen und „begrüßte“ ihn dann zusammen mit zwei Ordnungsbeamten. In deren Beisein musste er sein Attest vorzeigen, erhielt seinen Schulverweis und wurde von den Beamten „abgeführt“. Mein Neffe war damals 14 Jahre alt.

War auch die näher rückende Impfpflicht ein Faktor?
Die Impfpflicht war ein sehr großes Thema. Die Angst vor den nicht bekannten Auswirkungen und den bereits bekannten Nebenwirkungen, bsp. Myokarditis insbesondere bei männlichen, sportlichen Jugendlichen und jungen Männern. Die Angst um die Kinder war sehr groß.

Was bewegt Dich, wenn Du heute über diese Tragödie nachdenkst?
Es hört nicht auf. Sein Kampf geht weiter, ohne ihn. Damals wurden wir ‚Covidioten‘ genannt, heute „Nazis“. Spätestens seit 2020 sind wir ‚Anders Denkenden‘ vorverurteilt und mit Hass, Häme und Lügen konfrontiert. Ein meinungsfreier, fröhlicher Austausch in geselliger Runde ist kaum mehr möglich. Schweigen oder diskreditieren statt debattieren.

Was versuchst Du Deinen Neffen über ihren Vater und für ihr Leben zu vermitteln?
Ihr Vater stand für Aufrichtigkeit, Gerechtigkeit und Freiheit. Er war ein Mann, der immer offen und ehrlich seine Meinung geäußert und seinen Standpunkt vertreten hat. Er hat sehr gern gelebt und war ein zuverlässiger und treuer Freund. Mögen sie in der größten Verzweiflung weiterkämpfen, die Hoffnung und Zuversicht nicht verlieren und den so wichtigen Zusammenhalt in der Familie und unter Freunden pflegen.

Abschließend: Der Bundestag hat am 10.07.25 die ‚Aufarbeitung der Corona-Pandemie durch eine Enquete-Kommission‘, bestehend aus 14 Abgeordneten und 14 Sachverständigen, beschlossen. Die Zielsetzung ist ambitioniert. Erhoffst Du Dir etwas von dieser Maßnahme?
Ich bin sehr skeptisch und erhoffe mir, wenn überhaupt etwas, nur sehr wenig von dieser Enquete-Kommission, bei der nur oberflächlich geprüft werden soll, was man in der Zukunft in ähnlichen Situationen besser machen könnte. Aus meiner Sicht ist ein Untersuchungsausschuss
erforderlich, der die Coronazeit mit allen Maßnahmen vollumfänglich aufarbeitet und die damals Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht.

Das Interview wurde geführt von Ingrid Schulze

Ein Fall wirft Fragen auf: Der Ballweg-Prozess und das Versagen rechtsstaatlicher Prinzipien

Mit dem Urteil gegen Michael Ballweg, Gründer der „Querdenken“-Bewegung, endet einer der aufsehenerregendsten Prozesse der jüngeren deutschen Justizgeschichte. Das Landgericht Stuttgart sprach ihn vom Vorwurf des Betrugs frei. Lediglich zwei kleinere Steuervergehen führten zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt – ohne Geld – oder Freiheitsstrafe. Zurück bleibt jedoch nicht nur ein teilweise rehabilitierter Angeklagter, sondern ein Prozess, der Fragen an den Rechtsstaat aufwirft – und möglicherweise neue Ermittlungen nach sich ziehen könnte. Diesmal nicht gegen Ballweg, sondern gegen Teile der Strafverfolgungsbehörden selbst.

279 Tage in Einzelhaft – für einen Betrug, den es nicht gab
Michael Ballweg saß 279 Tage in Untersuchungshaft, davon 9 Monate in Einzelhaft in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim. Der Vorwurf: Er habe Spenden für die von ihm gegründete Protestbewegung „Querdenken 711“ missbräuchlich für private Zwecke verwendet. Außerdem wurde ihm Steuerhinterziehung vorgeworfen.

Das Ergebnis des Prozesses: Freispruch vom Hauptvorwurf Betrug, Verurteilung lediglich wegen zwei geringer Steuerbeträge (11,42 € und 8,11 €) und drei versuchter Fälle – zusammen etwa 2.100 €. Für die lange Inhaftierung erhält Ballweg eine Haftentschädigung von 75 € pro Tag – ein schwacher Trost, gemessen an der Dauer und Härte der Freiheitsentziehung.

Die Steuervergehen – klein, alt und plötzlich verdächtig
Besonders brisant: Die zur Anklage gebrachte Steuerhinterziehung betraf den Jahresanfang 2020 – eine Zeit, bevor Ballweg überhaupt als politischer Aktivist in Erscheinung trat. Erst nachdem er ab April 2020 öffentlich Anti-Corona-Demonstrationen organisierte, fielen den Behörden Unregelmäßigkeiten auf. Kritiker werfen der Staatsanwaltschaft daher vor, es habe sich nicht um ein gewöhnliches Steuerverfahren, sondern um einen politisch motivierten Prozess gehandelt.
Denn bis zu diesem Zeitpunkt galt Michael Ballweg als unauffälliger Unternehmer. Er hatte in über 20 Jahren beruflicher Tätigkeit regelmäßig und unbeanstandet seine Steuern erklärt und bezahlt, war nicht vorbestraft und nie zuvor steuerrechtlich aufgefallen. Dass die Steuerfahndung bereits im August 2020 – also noch vor Fälligkeit der Steuererklärung für das laufende Jahr – mit Ermittlungen begann, verstärkt den Verdacht: Ging es hier wirklich um Steuerrecht – oder um politische Einflussnahme?

Hinzu kommt: Eine zentrale, bis heute nicht aufgearbeitete Tatsache ist, dass die zur Verhaftung überfällige Steuererklärung für 2020 auch mehr als zwei Jahre nach Einreichung noch immer nicht vom Finanzamt abschließend bearbeitet wurde. Bemerkenswert ist dabei, dass das Gericht im Verlauf des Prozesses eine konkrete Rückerstattung von 200 000 Euro ermittelte – und somit ein Steuerplus zugunsten Ballwegs feststellte. Dennoch blieb der Vorgang unbearbeitet. Ballweg hat deshalb inzwischen eine Unterlassungsklage gegen das Finanzamt Stuttgart eingereicht.

Verwaltungswirrwarr und widersprüchliche Aussagen
Für zusätzliche Irritation sorgte das chaotische Verhalten der Finanzverwaltung selbst: Zuständigkeiten wechselten, Kommunikation verlief widersprüchlich. So erließ das Finanzamt Stuttgart IV über zwei Jahre hinweg Bescheide und Pfändungen gegen Ballweg. Doch im Juni 2025 erklärte sich dieselbe Behörde plötzlich für unzuständig – und leitete Ballwegs Anfrage an das Finanzamt Peine weiter.

Dieser Schritt steht im direkten Widerspruch zu einer Zeugenaussage eines Steuerfahnders am 40. Verhandlungstag, der vor Gericht erklärte, das Finanzamt Stuttgart I sei für die Bearbeitung zuständig. Juristen sprechen von einem Verwaltungsversagen, das geeignet sei, die Rechtmäßigkeit des gesamten Verfahrens zu untergraben.
Kritiker fordern nun Aufklärung und stellen Forderungen nach strafrechtlichen Konsequenzen gegen die verantwortlichen Beamten. Besonders das Finanzministerium Baden-Württemberg gerät in den Fokus, dem vorgeworfen wird, gezielt gegen einen prominenten Kritiker der Corona-Politik vorgegangen zu sein, um diesen juristisch und gesellschaftlich zu diskreditieren.

Gefrorene Konten, gekündigte Bankverbindungen – Rufmord durch Staatsanwaltschaft?
Ein weiteres, kaum weniger gravierendes Kapitel betrifft die finanzielle Existenzvernichtung, die Ballweg während des Verfahrens erlebte. Trotz fehlender rechtskräftiger Verurteilung und des letztlichen Freispruchs vom Hauptvorwurf blieben mehrere Konten über Jahre eingefroren – darunter auch solche, die für die Abwicklung beruflicher oder organisatorischer Aufgaben notwendig waren. Die Staatsanwaltschaft hatte diese mit sogenannten Vermögensarrest-Beschlüssen blockiert – auf Basis von Mutmaßungen, wie die Verteidigung mehrfach kritisierte.

Noch schwerer wiegt: Mehrere Banken kündigten Ballweg während der Ermittlungen die Geschäftsbeziehung – ohne rechtliche Grundlage, aber mit der Begründung auf „Rufschädigung“. Für Kritiker ein alarmierendes Zeichen: Wenn staatliche Ermittlungen bereits ausreichen, um Bürger wirtschaftlich zu isolieren, droht die Unschuldsvermutung in der Praxis zu einem leeren Versprechen zu verkommen. Ballweg war über viele Monate hinweg nicht mehr geschäftsfähig – obwohl die Vorwürfe sich am Ende nicht bestätigten. Sein in Stuttgart ansässiges und auf IT-Dienstleistungen sowie Softwareentwicklung spezialisiertes Unternehmen hat zwischenzeitlich Insolvenz anmelden müssen.

Demonstrationen und politische Symbolik
Ab April 2020 organisierte Ballweg erste Demonstrationen gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen. Diese entwickelten sich rasch zu Massenveranstaltungen. Im August 2020 führte er zwei Großdemonstrationen in Berlin durch, die unter dem Titel „Tag der Freiheit“ firmierten. Am 28. August 2020 sprach dort auch Robert F. Kennedy Jr., heutiger Gesundheitsminister der USA – ein Auftritt, der bei den Medien unter anderen Umständen internationale Beachtung gefunden hätte.

Nur wenige Tage später, im September 2020, wurde laut interner Dokumente im Finanzamt Stuttgart II eine Vorermittlungsakte gegen Ballweg eingerichtet – ein auffälliger zeitlicher Zusammenhang, der auch in der Hauptverhandlung zur Sprache kam.

Rechtsstaat unter Druck – und im Zwielicht
Der Fall Ballweg zeigt, wie dünn die Trennlinie zwischen legitimer Strafverfolgung und politischer Einflussnah me sein kann – besonders dann, wenn öffentliche Debatten hoch emotionalisiert sind. Auch wenn das Gericht sich in seinem Urteil nicht explizit zur Motivation der Anklage äußerte, zeigen die Widersprüche und Abweichungen im Verfahren eines ganz klar: Der Rechtsstaat war in diesem Fall nicht neutral.
Wenn Ermittlungen offenbar selektiv aufgenommen werden – nicht, weil konkrete Verdachtsmomente bestehen, sondern weil eine Person politisch unbequem geworden ist – wird das Strafrecht zum Instrument der Disziplinierung. Und genau das darf in einem demokratischen Rechtsstaat nicht geschehen.

Fazit
Der Fall Michael Ballweg ist mehr als ein einzelnes Strafverfahren. Er ist ein Spiegel, der zeigt, wie schnell Prinzipien wie Unschuldsvermutung, Verhältnismäßigkeit und Verfahrensneutralität unter Druck geraten können – gerade in politisch aufgeladenen Zeiten.

Die Justiz hat formal korrekt geurteilt. Doch der Weg dorthin war von Fehltritten, Widersprüchen und politischem Schatten begleitet. Eine öffentliche und ggf. parlamentarische Aufarbeitung scheint nun unausweichlich – nicht, um Ballweg zu rehabilitieren, sondern um den Rechtsstaat selbst zu schützen.

Sind auch Sie, lieber Leser, der Meinung, dass in diesem Verfahren mit drei hauptberuflichen, zwei beisitzenden und zusätzlich zwei stellvertretenden Richtern, zwei Staatsanwälten sowie einem ständigen Beisitzer der
Finanzbehörde, über 44 Verhandlungstage, 80 Zeugenanhörungen und mehr als 2.200 Urkunden ein unverhältnismäßiger staatlicher Aufwand betrieben wurde, der das Vertrauen in die Justiz beschädigt? Wir freuen uns über Ihre Zuschriften, Kommentare und Einschätzungen. Denn die Debatte über Rechtsstaatlichkeit geht uns alle an.

Irma Baermann

 

Es sind Zahlen

„Ich verstehe nicht, warum die Menschen die kostenlose und nebenwirkungsfreie Impfung nicht wollen.“ So oder so ähnlich äußerte sich der ehemalige Gesundheitsminister Lauterbach in zahlreichen Talkshows und Posts in den Netzwerken.

Menschen, die vor der Corona Impfung warnten, wurden als Verschwörungstheoretiker abgetan, verfolgt und ausgegrenzt. Die „Wissenschaft“ wusste es doch besser. Montgomery beschimpfte die Ungeimpften, tat jegliche kritische Anmerkung als dumm und ungebildet ab.
Nun liegen Daten vor, die die Warner bestätigen. Die Zahlen lassen aufhorchen.

Auf eine Anfrage antwortete der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Tino Sorge (CDU), am 3. Juli 2025:
„Insgesamt haben sich bis zum 30. September 2022 zur Teilnahme an der SafeVac2.0-Studie 739.515 Personen registriert und mindestens eine Impfung erhalten. Davon haben 3.506 teilnehmende Personen mindestens ein schwerwiegendes Ereignis nach einer der in der Studie registrierten Impfungen berichtet, was entsprechend an die Eudravigilance-Datenbank der EMA als Verdachtsfall eines schwerwiegenden unerwünschten Ereignisses weitergeleitet wurde.“
Das bedeutet: Jeder 210. Teilnehmer der SafeVac2.0-Studie meldete über die vom Bund zur Verfügung gestellte App einen Verdacht auf mindestens eine schwere Impfnebenwirkung.

Im März 2023 hatte Lauterbach im ZDF eine ganz andere Zahl genannt: Einer von 10.000 gegen Corona Geimpften erlitt eine schwere Nebenwirkung, etwa eine Myokarditis oder eine andere schwerwiegende kardiologische, thromboembolische, neurologische, immunologische Schädigung. Einer oder eine von 10.000 bei circa 64 Millionen – das wären mehr als 6000 Menschen bundesweit mit einer schweren Nebenwirkung nach Corona-Impfung.
Bei den nun veröffentlichten Zahlen sind das jedoch über 300.000 Menschen mit einem Verdacht auf eine schwere Schädigung nach einer Corona-Impfung.

Diese Zahlen findet leider keinen Niederschlag in der Berichterstattung der alten Medien, die lieber immer noch zur Impfung aufgerufen.

Die Impfgeschädigten haben es schwer: vorrangig müssen sie mit den schweren Nebenwirkungen ihr nunmehr völlig verändertes Leben bewältigen. Zum anderen werden sie nicht ernst genommen. Medizinische Hilfe
erhalten nur die wenigsten. Die in der Uniklinik Marburg eingerichtete Stelle ist völlig überlastet, den nächsten Termin gibt es erst in Monaten.

Auch Ärzte tun sich schwer mit der Diagnose Impfnebenwirkung. Zum einen sind die Symptome ähnlich denen des sogenannten Long Covid – was politisch sehr viel beliebter ist – zum anderen fürchten sich einige
davor, die Wahrheit zu schreiben, werden doch Ärzte, die sich gegen die Mainstream Meinung wenden , nicht selten verfolgt oder müssen vor den Ärztekammern sich erklären. Da schreibt man besser eine „politisch korrekte“ Diagnose.

Eine vollständige Auswertung der Studiendaten hat das PEI bis heute nicht veröffentlicht, wobei sich das PEI mit „Überlastung“ entschuldigt. Auch die Rohdaten sind nicht zugänglich. Eine Rechtsanwältin klagt deswegen gegen das PEI. Was sollen wir hier nicht wissen?

Den Leidensweg einer Frau nach Impfung schildert eindrücklich der Nordkurier:

nordkurier.de/regional/uckermark/das-drama-begann-nach-einem-piks-mein-leben-ist-wahrscheinlich-fuer-immer-zerstoert-3774352

Eleonore Büschges

 

Die Qual der Wahl

Die Welt zeigt auf Ludwigshafen, zumindest Deutschland tut es. Was man in einen diktatorischen Kleinstaat verorten würde, passiert vor unseren Augen: ein leidlich qualifizierter Wahlausschuss streicht einen aussichtsreichen Kandidaten von der Bewerber-Liste! Falsche Gesinnung – so begründet. Nicht 122.000 Menschen entscheiden, sondern sieben. Im Rhein-Pfalz-Kreis durfte Joachim Paul seinerzeit für das Landratsamt kandidieren, da galt er als chancenlos…. Sogar unsere sonst eher unkritische Rheinpfalz druckt ein halbseitiges Interview mit dem Grünen Verfassungsexperten und Politikwissenschaftler Hubert Kleinert. Dieser erklärt eindrücklich und verständlich, warum seiner Meinung nach der Entzug des passiven Wahlrechtes bei Herrn Paul nicht durch das Grundgesetz gedeckt ist. Die im Eilverfahren vom Kandidaten angerufenen Gerichte wiederum legen sich inhaltlich nicht fest, sondern verweisen auf das ‚nachträgliche Wahlprüfungsverfahren‘. Vielleicht beschreitet der abgelehnte Bewerber diesen Weg.

Was bleibt nun den Ludwigshafenern, die sich einen Politikwechsel wünschen? Das ‚Röttinger Modell‘ aus dem Landkreis Würzburg? Steffen Römstöck ist dort seit 16.09.2024 hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Röttingen, gewählt mit absoluter Mehrheit von 51,9 Prozent der Stimmen. Das Kuriose: Romstöcks Name stand gar nicht auf dem Stimmzettel! Die Wählerinnen und Wähler haben seinen Namen händisch auf den Stimmzettel geschrieben. Und das bayerische Wahlrecht legitimiert diesen Vorgang. Respekt! In Rheinland-Pfalz gilt gleichermaßen: der Wählerwille muss klar erkennbar sein. Der mündige Wähler kann am 21.09.2025 Joachim Paul auf dem Stimmzettel ergänzen und ankreuzen. … und mit der nötigen Mehrheit beschert dieser demokratische Prozess dem aussichtsreichen Kandidaten die Chance, eine der ärmsten Städte Deutschlands mit höchstem Schuldenstand und vermutlich gegen eine Mehrheit im Stadtrat, voranzubringen!

Ingrid Schulze

Eine detaillierte Analyse finden Sie unter:
miteinander-duew.de/ob-wahl-ludwigshafen-2025

In eigener Sache

Zu den vergangenen zehn Ausgaben dieser Zeitung habe ich viele Zuschriften bekommen, sie waren überwiegend positiv, Menschen boten ihre Hilfe bei der Verteilung und Erstellung von Artikeln an. Dafür meinen herzlichen Dank, den ich auch – ich hoffe, ich habe niemanden vergessen – schriftlich kundgetan habe.

Daneben erreichen mich auch zu jeder Ausgabe negative Rückmeldungen. Davon war bislang genau eine konstruktiv und damit den gewünschten Dialog annehmend. Bei den negativen Rückmeldungen sind einige, die mir vorhalten, falsche Dinge geschrieben zu haben, aber sie geben dafür keine Begründung an – damit können wir nicht in den Austausch treten.
Daneben erhalte ich übelste, auch zutiefst persönlich gemeinte Beschimpfungen, die ich nicht wiederholen möchte, da die verwendeten Ausdrücke nicht in meinem Sprachgebrauch sind. Auf derartige Anfeindungen, die meines Erachtens unter „Hass und Hetze“ fallen, antworte ich nicht. Zu einem Dialog in gegenseitigem Respekt stehe ich jederzeit zur Verfügung.

Neulich wurde ich in einem bemerkenswerten Leserbrief unter anderem gefragt, wie ich mit Diffamierungen umgehe. Meine Antwort: gelassen. Würden Sie mit einem Fremden reden, der Sie gleich zur Gesprächseröffnung beschimpfen würde?

Eleonore Büschges

Beitragsblocker

Immer mehr Menschen in Deutschland weigern sich, den Zwangsbeitrag für die Öffentlich-rechtlichen Medien zu zahlen. Grund ist die Nichtumsetzung der ausgewogenen Berichterstattung, die im Medienstaatsvertrag vereinbart wurde.
Die Gruppe „Beitragsblocker“ gibt Tipps, wie man damit umgehen kann. beitragsblocker.de
Auch die Seite freiheitskanzlei.de bietet interessante Informationen.

Redaktion

In unser Printausgabe Nr. 11 hatten wir hierzu einen Fehler, siehe: https://www.miteinander-duew.de/gruss-an-sigmund-freud/

Gesehen auf einer Kerwe in Bad Dürkheim

Frau Faeser hat es auf der WM 2024 mit einer Regenbogenarmbinde vorgemacht.
Wir erinnern uns: Politiker mit Botschaften auf dem Arm hatten wir schon einmal, wollen wir nicht mehr.
Und wir erinnern an das Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 3:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Also: Schorle für alle!

Redaktion

Plauderbänke

Im begrüßenswerten Kampf gegen die zunehmende Vereinsamung hat die Stadt Bad Dürkheim im Mai zwei „Plauderbänke“ im Kurpark installiert (Amtsblatt Nr. 21) und ist damit einer Anregung des Seniorenworkshops gefolgt. Wer sich auf einer dieser Bänke niederlässt, signalisiert seine Bereitschaft zu einem Gespräch mit anderen. Jede Bank hat zwei Sitzplätze, wobei die Lehnen so montiert sind, dass man nebeneinander sitzend in entgegengesetzte Richtungen blickt.

Seltsam kommt uns vor, dass man seinen Rumpf um unbequeme 90 Grad verdrehen muss, will man auf der Plauderbank ins Gespräch miteinander kommen. Denn man will ja nicht aneinander vorbeireden. Aber es wird noch heikler: Beide Gesprächspartner müssen sich um 90 Grad nach rechts wenden, um ins Gespräch zu kommen. Eine Hinwendung nach rechts ist so ziemlich das Letzte, was wir in Dürkheim brauchen. Schon der Anschein wäre zu vermeiden. Man könnte sich natürlich auch korrekt um 270 Grad nach links wenden – Überdrehen nach links ist ja bekanntlich nicht möglich. So wüssten wir auch immer, an wen wir geraten sind. Würde einer nur den Hals verdrehen, wäre man an einen Wendehals geraten.

Von der Idee, zwei einander zugewandte Sitze oder Bänke vis-à-vis („Angesicht zu Angesicht“) aufzustellen, hat man anscheinend nichts gehalten. Noch mit einem Tisch dazu, wo wir doch in Dürkheim die Schubkärchler-Tischgruppe erfunden haben, bei der man so eng sitzt, dass man seinen Gegenüber nicht nur sehen, sondern auch riechen und fühlen kann, also sogar physisch in Kontakt miteinander kommt, erst recht bei feuchter Aussprache. Allerdings stehen dann oft noch zwei Schoppen als Kontaktbeschleuniger auf dem Tisch.

Wäre das nicht auch eine Idee für den Kurpark? Der oder die Gesprächsoffene könnte eine Flasche spritzigen Rieslings (gut gekühlt) und ein zweites Gläschen offerieren, und wir würden für sofortigen Anschluss unter dieser Nummer garantieren. Nur schade, dass sich die Stadt nicht auch für den Kontaktwein verantwortlich fühlt. Jetzt werden Sie zu Recht auf die Gefahren des Alkohols hinweisen. Aber auch da ist vorgesorgt, mit der Sonnenwendklinik und ihren vielen weiteren schönen Plaudermöglichkeiten.

Doch eine Frage bleibt. Hat man bedacht, dass auch populistische Parteien die Gesprächsbank zur Werbung für ihre schauderhaften Ziele nutzen könnten? Sind doch gerade Senioren eine Wählergruppe, in der viele bisher unbeinflusst vom Auf und Ab der Tagespolitik den Parteien ihrer Jugend unverbrüchlich die Treue halten, mögen diese auch heute das glatte Gegenteil von dem tun, wofür sie früher einmal gestanden haben. Ganz ohne Plauderbank und Verrenkungen können Sie in ein Gespräch mit „Miteinander“ kommen, den Menschen hinter dieser Zeitschrift, zum Beispiel im Pfalzladen in der Schlosskirchenpassage.

Wolfgang Fallot-Burghardt

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